Handelsbeziehungen

Ziel:
Gemäss der Schweizer Bundesverfassung sollen die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland beitragen. Die Importe von Lebensmitteln sollen dementsprechend einen geringen THG-Fussabdruck aufweisen und aus nachhaltigen und vielfältigen Quellen bzw. Produktionsstätten bezogen werden.
(in Anlehnung an «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050, BLW)
Bereits auf dem Weg
Artikel 104a der Schweizer Bundesverfassung (BV) legt fest, dass der Bund dafür sorgt, dass die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland beitragen. Damit ist er verantwortlich, die Importbedingungen für Lebensmittel so zu gestalten, dass sie einen geringen Treibhausgas-Fussabdruck aufweisen und aus vielfältigen, nachhaltigen Quellen stammen.
Um die Nachhaltigkeit der Schweizer Soja-Importe zu fördern und den Umwelt-Fussabdruck der Schweiz zu reduzieren, unterstützt die Schweiz den Anbau von Soja nach anerkannten Leitstandards des Sojanetzwerkes. Diese Standards stellen sicher, dass beim Sojaanbau bestimmte ökologische und soziale Kriterien eingehalten werden, wie beispielsweise der Schutz von Urwäldern und wichtigen Ökosystemen sowie die Berücksichtigung sozialer Aspekte. Durch die Kontrollen bewirken die Standards die Einhaltung der Gesetze.
Nächste Schritte - Beispiele
Die Schweiz importiert ihre Futtermittel verantwortungsvoll. 2024 stammten 92,5 % der Futter-Sojaimporte aus Europa – mit Italien als Hauptlieferant – und 97,8 % waren nachhaltig zertifiziert. Diese Entwicklung zeigt: Schweizer Importeure und die Landwirtschaft nehmen ihre Verantwortung für Umwelt und Tierhaltung ernst. Das Soja Netzwerk Schweiz sorgt für zertifiziertes, entwaldungsfreies und vorwiegend europäisches Soja. Dies führt zu geringeren Treibhausgasemissionen, mehr Transparenz in der Lieferkette und einer umweltfreundlicheren Fleischproduktion. Ziel des Netzwerkes ist es, eine mindestens 90-prozentige Marktabdeckung mit verantwortungsbewusst produzierter Soja und anderen Futtermitteln für die Schweiz zu erreichen. Aktuell engagieren sich 29 Mitglieder des Zusammenschlusses für die nachhaltige Beschaffung der begehrten Bohnen.
Auch Ernst Sutter AG hat den Einsatz von Soja in ihren Beschaffungsbedingungen klar geregelt: Wird Soja als Futtermittel verwendet, darf ausschliesslich Soja eingesetzt werden, welches nach den Richtlinien des Sojanetzwerkes produziert wurde.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) trägt zur Erreichung des Ziels in der Schweizer Bundesverfassung (Artikel 104a BV) bei, indem sie den Handel mit Produkten regelt, die mit Entwaldung und Walddegradation in Verbindung stehen. Die EU reguliert damit den Handel von bestimmten Rohstoffen (wie z.B. Rinder) und daraus hergestellten Erzeugnissen (z.B. Fleisch). Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, hat sie engere wirtschaftliche und handelspolitische Verbindungen zur Union, und viele Schweizer Export -Unternehmen und Importeure sind direkt von den Bestimmungen der EUDR betroffen, wenn sie in den europäischen Markt exportieren oder von dort importieren. Die Fleischexporteure bereiten sich deshalb unter der Federführung von Proviande auf eine Umsetzung der EUDR vor.