Unser Land verfügt nicht über die Kapazitäten, um den aktuellen Brutto-Selbstversorgungsgrad bei der Versorgung mit Fleisch von derzeit rund 81% auf 100% anzuheben und unser Land wird demzufolge auch in Zukunft auf Fleischimporte angewiesen sein.
Der Bundesrat hat keine Massnahmen für die Regelung der Importe vorgesehen, vermutlich, weil sich nebst handelsrechtlichen Gründen in Bezug auf die WTO, die bilateralen Abkommen mit der EU, aber auch weiteren Handelsabkommen in der Umsetzung gleicher Anforderungen an die Einfuhren zahlreiche praktische Fragen stellen würden. Für Proviande ist eine staatliche Regelung der Importe neben den handelsrechtlichen Gründen auch abzulehnen, weil eine Gleichschaltung der Anforderungen an die inländischen und importierten Produkte zur Folge hätte, dass sich die hiesige Land- und Ernährungswirtschaft nicht mehr ausreichend von den ausländischen Produkten abheben bzw. sich von diesen differenzieren könnte. Als wohl einziges Unterscheidungskriterium dürfte aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten nebst der inländischen Herkunft vor allem das Preisniveau verbleiben, was dem Einkaufstourismus Vorschub leisten würde. Proviande ist der Meinung, dass Branchenstandards für Importe von Fleisch und Informationskampagnen zum Mehrwert der einheimischen Produktion die Konsumenten zur Wahl und Wertschätzung der Schweizer Produkte befähigt und einer Regelung der Importe auf Bundesebene vorzuziehen sind.
Die Argumente der Initianten, wonach die Massentierhaltung die Klimaerwärmung, den Welthunger, die Wasserknappheit und die Antibiotikaresistenzen fördern, sind eine unzulässige Pauschalisierung und im Hinblick auf die Grösse eines Tierbestandes sowie die Schweizer Gegebenheiten irrelevant. Fakt ist hingegen, dass eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion einen höheren Ressourcenbedarf (Land, Wasser usw.) und eine Mehrproduktion an Klimagasen zur Folge hätte. Die im Gegenvorschlag des Bundesrates als Lösung vorgeschlagene generelle Anhebung des Minimalstandards bei allen Tierarten auf die Anforderungen des RAUS-Programmes lehnt Proviande ab. Sie ist weder ökonomisch, umweltpolitisch noch aus Tierschutzaspekten sinnvoll. Eine tierfreundliche Unterbringung, die zugleich ressourcenschonend (Bodennutzung, Klimagase, Wasser) ist, kann nicht mit einem gesetzlich vorgeschriebenen RAUS-Programm erreicht werden. Ausserdem widerspricht dieser Vorschlag dem in der Botschaft des Bundesrates zur AP 22+ stipulierten Perspektiven-Dreieck Markt – Betrieb – Umwelt. Gemäss diesem sollen mittels Produktionssystembeiträgen vom Bund Anreize gesetzt werden, die Mehrleistungen aber am Markt in Wert gesetzt werden. Die Abgeltung von Mehrleistungen am Markt wie sie heute über Labelprogramme realisiert werden kann, würde wegfallen, wenn die entsprechenden Standards gesetzlich fixiert würden. Die in der AP 22+ festgehaltenen Produktionssystembeiträge sind der umfassendere Ansatz, der auch das Tierwohl einschliesst.
In Anbetracht des im Januar 2020 von der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) veröffentlichten Berichtes «Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben» und der bevorstehenden Änderung der Verordnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS), lehnt Proviande das explizite Festschreiben einer schonenden Schlachtung auf Verfassungsstufe ab. Die bestehenden Vorgaben in der Tierschutzgesetzgebung sind im Grundsatz ausreichend und die mittlerweile gemeinsam mit den Behörden eingeleiteten Massnahmen auf Stufe Aus- und Weiterbildung, Selbstkontrolle und vor allem diejenigen zur Gewährleistung von verpflichtenden Kontrollen durch den jeweils zuständigen kantonalen Vollzug für sind für das Erreichen der angestrebten Ziele weitaus effektiver.
Mit keiner Bemerkung wird in den Vernehmlassungsunterlagen auf die Haltung der Heimtiere eingegangen. Auch hier gilt es die tierfreundliche Unterbringung und den regelmässigen Auslauf umzusetzen. In diesem Bereich gilt aber nach wie vor, wo kein Kläger, da kein Richter.