Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten (Stand 02.07.2025)

Am 1. Juli 2025 wurde der Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA (inkl. Schweiz) und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) bestätigt. Für die Schweizer Fleischwirtschaft ist dieses Abkommen von Bedeutung, da es unter anderem Zollerleichterungen für den Import von Fleisch aus Südamerika vorsieht.

Ziel und Zweck von Mercosur

Mercosur ist die Abkürzung für Mercado Común del Sur (gemeinsamer Markt des Südens). Mitglieder sind Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay. Chile, Bolivien, Peru, Kolumbien, Ecuador, Guyana und Suriname sind assoziierte Staaten, Neuseeland und Mexico Beobachterstaaten.

Ziele von Mercosur sind ein wirtschaftlicher und politischer Integrationsprozess. Die Mitgliedstaaten wollen eine Vergrösserung der nationalen Märkte, eine adäquate Einbindung in das internationale Gefüge der grossen Wirtschaftsblöcke, die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung und die Herbeiführung einer immer umfassenderen Union zwischen den Völkern. Dies soll wie folgt erreicht werden:

  • Freier Verkehr von Gütern,
  • Abschaffung von Zöllen (Einrichtung eines gemeinsamen Aussenzolls),
  • Festlegung einer gemeinsamen Handelspolitik
    gegenüber Drittstaaten,
  • Koordination der makroökonomischen Politiken zwischen den Mitgliedstaaten (u. a. Agrarpolitik),
  • Zusage der Mitgliedstaaten, ihre Gesetzgebung
    in den betreffenden Gebieten zu harmonisieren.

Den Mitgliedern des Mercosur ist es untersagt, mit Drittstaaten bilaterale Freihandelsabkommen abzuschliessen.

Mercosur und die Schweiz

Brasilien ist unter den Mercosur-Staaten der wichtigste Handelspartner für die Schweiz: Getreideanbau und Schweinemast vor allem im Süden, Rindfleischproduktion grösstenteils im Südosten des Landes.

Bei den Fleischimporten aus den Mercosur-Staaten stehen wertmässig Pouletbrüstli aus Brasilien an erster Stelle, gefolgt von Trutenfleisch. An dritter Stelle steht Rindfleisch mit Uruguay und Paraguay als bedeutendste Herkunftsländer.

Rahmenbedingungen des Abkommens (Stand 02. Juli 2025)

Am 1. Juli 2025 wurde der Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA (inkl. Schweiz) und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) bestätigt. Für die Schweizer Fleischwirtschaft ist dieses Abkommen von Bedeutung, da es unter anderem Zollerleichterungen für den Import von Fleisch aus Südamerika vorsieht.

Konkret sieht das Abkommen unter anderem folgende Zollkontingente für den Import aus den Mercosur-Staaten vor:

  • 3’000 Tonnen Rindfleisch
  • 1’000 Tonnen Geflügel
  • 200 Tonnen Schweinefleisch
  • 200 Tonnen Lammfleisch

Das Abkommen untersteht dem fakultativen Referendum.

Nachhaltigkeit und Tierschutz

Das Abkommen enthält Bestimmungen zur nachhaltigen Landwirtschaft sowie zur Förderung des Tierwohls. Die Vertragsparteien verpflichten sich unter anderem, auf hormonelle Leistungsförderer zu verzichten, nachhaltige Produktionssysteme zu fördern und den Dialog in Umwelt- und Tierschutzfragen weiterzuführen.

Die Schweiz verfügt bereits heute über strenge Vorschriften in diesen Bereichen. Die inländischen Produzenten haben hohe Standards in der Tierhaltung, beim Einsatz von Antibiotika, bei den Transportzeiten sowie bei Futtermitteln. Der Einsatz von hormonellen Leistungsförderern ist verboten. Diese Standards dürfen durch Importe nicht untergraben werden. Entscheidend wird sein, ob und wie die Einhaltung der vereinbarten Nachhaltigkeits- und Tierschutzkriterien im Vollzug überprüft wird.

Unsere Haltung

Für die Fleischwirtschaft ist zentral, dass Importe aus Drittstaaten nicht zu Lasten der Glaubwürdigkeit und Stabilität des Schweizer Fleischmarktes erfolgen. Das Interesse an einer möglichst hohen Inlandversorgung ist sowohl ökonomisch als auch ökologisch begründet. Dies umfasst unter anderem die Nutzung von nicht ackerfähigem Grasland (welche 2/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Schweiz ausmachen), kurze Transportwege und die Existenzsicherung der Arbeitsplätze entlang der Wertschöpfungskette von Schweizer Fleisch.

Handelserleichterungen, die auf Produkten mit geringeren Produktionsstandards beruhen, gefährden das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten und setzen die heimische Produktion potenziell unter Druck. Proviande fordert daher eine sorgfältige Umsetzung des Abkommens unter konsequenter Berücksichtigung der Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards sowie im Dialog mit den Vertretern der inländischen Fleischwirtschaft.

Nächste Schritte

  • Derzeit läuft die juristische Überprüfung der Texte. Sobald diese abgeschlossen ist, werden die Texte veröffentlicht.
  • Unterzeichnung des Abkommens in den kommenden Monaten.
  • Anschliessend wird der Bundesrat das Abkommen dem Parlament zur Genehmigung vorlegen.