Fakten zum Fleischimport

Der Import von Fleisch führt in der Branche immer wieder zu kontroversen Diskussionen. Was den einen zu viel ist, ist den anderen zu wenig. Wie und durch wen die Importmengen geregelt werden, ist genau festgelegt.

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Die Importmengen von Fleisch geben in der Branche immer wieder zu Diskussionen Anlass. Darüber, wie und durch wen die Importmengen geregelt werden, bestehen oft Missverständnisse.

Die Importregelung für Fleisch basiert auf dem WTO-Agrarabkommen von 1995. Die Welthandelsorganisation WTO mit Sitz in Genf koordiniert die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den rund 160 Mitgliedstaaten. Ziel der WTO ist der Abbau von Handelshemmnissen und somit die Liberalisierung des internationalen Handels.

Gemäss den WTO-Verträgen muss die Schweiz den internationalen Marktpartnern einen minimalen Marktzutritt einräumen. Um dies zu gewährleisten, wurden Zollkontingente festgelegt. Für den Fleischimport sind dies die Kontingente Nr. 5 («rotes Fleisch», auf Raufutterbasis produziert), mit einem Umfang von jährlich 23'700 Tonnen brutto, und Nr. 6 («weisses Fleisch», auf Kraftfutterbasis produziert), mit einer Menge von 54'500 Tonnen brutto pro Jahr. Die Überschreitung dieser Kontingentsmengen aufgrund des Marktbedarfs ist möglich.

Innerhalb des Zollkontingents können ausserdem lebende Tiere der Rindergattung – jährlich 1’000 Stiere, Ochsen oder Kühe und 3’000 Kälber im Kontingent Nr. 5 – und 1'000 Schweine im Kontingent Nr. 6 zum Schlachten aus den Freizonen eingeführt werden.

Aktuell in Diskussion sind weitere Kontingente für Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch im Rahmen eines Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten.

Einfuhrperiode

  • Vier Wochen für Fleisch von Tieren der Rindviehgattung sowie für Schweinefleisch in Hälften
  • Das Jahresquartal für Fleisch von Tieren der Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung, für Geflügelfleisch und für Schlachtnebenprodukte
  • Das Kalenderjahr für alle anderen Fleisch- und Fleischwarenkategorien