Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten: Die Schweizer Fleischwirtschaft ist skeptisch.

Die hohen regulativen Standards in den Bereichen Lebensmittel und Tierschutz sind Teil der Qualitätsmerkmale der Schweizer Fleischwirtschaft. Zu ihrem Schutze steht Proviande einem Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten eher skeptisch gegenüber. Bei Importen kauft man immer auch die entsprechenden Produktionsbedingungen mit ein.

Ziel und Zweck von Mercosur

Mercosur ist die Abkürzung für Mercado Común del Sur (gemeinsamer Markt des Südens). Mitglieder sind Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay. Chile, Bolivien, Peru, Kolumbien, Ecuador, Guyana und Suriname sind assoziierte Staaten, Neuseeland und Mexico Beobachterstaaten.

Ziele von Mercosur sind ein wirtschaftlicher und politischer Integrationsprozess. Die Mitgliedstaaten wollen eine Vergrösserung der nationalen Märkte, eine adäquate Einbindung in das internationale Gefüge der grossen Wirtschaftsblöcke, die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung und die Herbeiführung einer immer umfassenderen Union zwischen den Völkern. Dies soll wie folgt erreicht werden:

  • Freier Verkehr von Gütern,
  • Abschaffung von Zöllen (Einrichtung eines gemeinsamen Aussenzolls),
  • Festlegung einer gemeinsamen Handelspolitik
    gegenüber Drittstaaten,
  • Koordination der makroökonomischen Politiken zwischen den Mitgliedstaaten (u. a. Agrarpolitik),
  • Zusage der Mitgliedstaaten, ihre Gesetzgebung
    in den betreffenden Gebieten zu harmonisieren.

Den Mitgliedern des Mercosur ist es untersagt, mit Drittstaaten bilaterale Freihandelsabkommen abzuschliessen.

Mercosur und die Schweiz

Brasilien ist unter den Mercosur-Staaten der wichtigste Handelspartner für die Schweiz: Getreideanbau und Schweinemast vor allem im Süden, Rindfleischproduktion grösstenteils im Südosten des Landes.

Bei den Fleischimporten aus den Mercosur-Staaten stehen wertmässig Pouletbrüstli aus Brasilien an erster Stelle, gefolgt von Trutenfleisch. An dritter Stelle steht Rindfleisch mit Uruguay und Paraguay als bedeutendste Herkunftsländer.

Stand der Verhandlungen

Die Staaten der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation mit der Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island) und die Mercosur-Staaten haben ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen am 23. August 2019 in Buenos Aires substanziell abgeschlossen. Mit dem Abkommen werden mittelfristig rund 95% der schweizerischen Ausfuhren in die Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay mit insgesamt 260 Millionen Einwohnern vom Zoll befreit. Zudem werden technische Handelshemmnisse abgebaut, der Marktzugang für schweizerische Dienstleistungserbringer erleichtert und generell die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen gestärkt.

Zentrale Punkte des Abkommens sind unter anderem ein weitgehend freier Zugang für schweizerische Industrieprodukte und ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse auf den Mercosur-Märkten. Vorgesehen ist dabei insbesondere auch der Dialog für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft; das Abkommen enthält unter anderem Bestimmungen zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Nutzung von Waldressourcen.

Im Agrarbereich gewährt die Schweiz für ausgewählte Produkte erstmals bilaterale Kontingente ausserhalb ihrer WTO-Verpflichtungen. Zu diesem Zweck wurde ein Dialog mit den betroffenen Branchen geführt. Die im Landwirtschaftsbereich gewährten Konzessionen der Schweiz entsprechen grösstenteils einer Konsolidierung der aktuellen Importe aus den Mercosur-Ländern. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) geht deshalb nicht davon aus, dass das in der Substanz abgeschlossene Abkommen zu erheblich mehr Importen dieser Produkte aus dem Mercosur führen wird.

Das Abkommen verhindert auch eine Schlechterstellung gegenüber der EU, welche im Sommer 2019 eine Einigung über den Handelsteil erzielte. Doch die Ratifizierung lässt auf sich warten und steht aktuell unter keinem guten Stern. Trotz breiter Kritik sind zwar noch letzte Hoffnungsschimmer ersichtlich, insgesamt weisen die aktuellen Entwicklungen in der EU jedoch in Richtung des Scheiterns.

Das Abkommen wird dem fakultativen Referendum unterstehen.

Kritikpunkte

Bezüglich der Schweizer Land- und Fleischwirtschaft sowie der schweizerischen Errungenschaften steht Proviande einer Liberalisierung eher skeptisch gegenüber. Bei Importen kauft man immer auch die entsprechenden Produktionsbedingungen mit ein.

Tierschutz

Die Produktionsstandards der Schweiz und der Importländer unterscheiden sich in tierschützerischer Hinsicht oft stark. Im Ausland kennt man zum Beispiel keine Bestandes-Obergrenzen. In bäuerlichen Betrieben mit überschaubaren Herdengrössen wie in der Schweiz sind Tierpflege und -beobachtung gewährleistet. Südamerika dagegen kennt kaum detaillierte, konkrete Mindestvorschriften zum Tierschutz in Tierhaltungen.

Die Schweiz hat Schlachttiertransporte auf sechs Stunden Fahrtzeit und acht Stunden Gesamt-Transportzeit beschränkt. Alle anderen Länder – auch die EU – kennen grundsätzlich keine solche Beschränkung. Dort sind Pferde, Rinder, Schweine, Lämmer und Kälber manchmal einen Tag oder länger unterwegs, meistens ohne Futter und Wasser.

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) erarbeitet als zuständige internationale Organisation für Tierschutz entsprechende Normen. Alle Mitglieder der OIE, somit auch die Mercosur-Staaten, müssen die Tierschutznormen der OIE respektieren. Im Vertragsentwurf des Freihandelsabkommen mit dem Mercosur wurde zudem ein Dialog zum Tierwohl vorgesehen. Dieser sieht einen Austausch sowie eine engere Zusammenarbeit mit den Mercosur-Staaten vor, sodass ein gemeinsames Verständnis im Bereich Tierwohl erreicht und das Bewusstsein der Mercosur-Staaten erhöht werden kann. Durch diesen Austausch soll der Regulierungsansatz beim Tierwohl, falls nötig, verbessert werden.

Zudem ist festzuhalten, dass ein grosser Teil der Rindermast in den Mercosur-Staaten auf extensiver Weidemast basiert. Die Tiere wachsen entsprechend artgerecht auf. Je nach Herkunftsland wird ein Teil der Rinder während der letzten hundert Tage in sogenannten Feedlots mit Intensivfütterung ausgemästet.

Schlachtung

Wie der 2017 publik gewordene brasilianische Fleischhygieneskandal zeigt, werden Fleischkontrollen nicht immer mit der gebotenen Seriosität durchgeführt. Entsprechende Auditberichte legen nahe, dass dies auch auf Exportschlachthöfe zutrifft. Im Ausland sind bei uns verbotene Betäubungsmethoden zum Teil zulässig. Oftmals sind die Betäubungs- und Tötungsfrequenzen wesentlich höher als hierzulande. Bei diesen Frequenzen ist eine seriöse Überprüfung der Betäubungssicherheit praktisch unmöglich.

Alle ausländischen Schlachthöfe, aus denen Produkte in die Schweiz exportiert werden, müssen gemäss den schweizerischen Vorschriften (bzw. den EU-Vorschriften) zugelassen und hinsichtlich übertragbarer Krankheiten, Hygiene und Tierschutz regelmässig auditiert werden. Die EU führt regelmässig Tierschutz-Audits in Ländern durch, die Fleisch in die EU und in die Schweiz liefern. Mängel werden beanstandet und gegebenenfalls Sperren von einzelnen Betrieben oder des ganzen Landes verfügt.

Die Schweiz stützt sich auf diese Audits ab. Die letzten Berichte der EU zu den Audits der Schlachthöfe in den Mercosur-Staaten legen nahe, dass der Tierschutz in den Schlachthöfen grundsätzlich gemäss den Vorgaben der EU und der Schweiz erfolgt. Alle Sendungen von tierischen Lebensmitteln aus Mercosur-Staaten werden gemäss geltenden Bestimmungen am ersten Eingangsort in den Raum Schweiz-EU grenztierärztlich kontrolliert.

 

Einsatz von Wachstumshormonen und Leistungsförderer

Auch beim Konsumentenschutz gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Inlanderzeugung und Importen. Der Einsatz von Hormonen zur Leistungsförderung in der Tierhaltung zum Beispiel ist in der Schweiz bereits seit rund 30 Jahren verboten. Experten gehen davon aus, dass von den jährlich rund 11 Millionen Tonnen US-Beef mindestens zwei Drittel mittels Einsatz von Hormonen oder Beta-Agonisten (z. B. Ractopamin) erzeugt werden. Diese Medikamente treiben die Tiere zu unnatürlichen Leistungen an. Eine derartige Überanstrengung untersagt das eidgenössische Tierschutzgesetz.

 

Gemäss der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV) besteht beim importierten Fleisch unter anderem eine Deklarationspflicht für hormonelle und nichthormonelle Stoffe zur Leistungsförderung. Fleisch, welches nach in der Schweiz verbotenen Produktionsrichtlinien produziert wurde, muss bei der Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten mit einem entsprechenden Hinweis deklariert werden. Der Konsument ist somit transparent informiert und kann frei entscheiden, welche Produkte er kaufen will. Die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden überprüfen die korrekte Deklaration im Detailhandel und in der Gastronomie nach den Vorgaben der Lebensmittelgesetzgebung. Das in der Substanz abgeschlossene Freihandelsabkommen hätte keine Auswirkungen auf die rechtlichen Bestimmungen in der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung.

 

Futtermittel aus gentechnisch verändertem Soja

Während in der Schweiz aus Gründen des Konsumentenschutzes gentechnisch veränderte Pflanzen wie Soja oder Mais weder angebaut noch verfüttert werden, wird weltweit das Gros der Nutztiere in der Intensivproduktion mit Gentech-Kraftfutter ernährt. So stammen fast 100% der Sojaproduktion in Argentinien und Brasilien aus Gentech-Anbau, welche dann an die Nutztiere in Südamerika und in der EU verfüttert werden, deren Produkte die Schweiz importiert.

 

Die Importe von Futtermitteln auf Sojabasis aus Brasilien haben seit 2014 abgenommen. Während vor einigen Jahren noch 70% der Einfuhren aus den Mercosur-Staaten stammten, waren es 2018 nur noch 38%, da die Importeure heute europäische Produkte bevorzugen. Gemäss dem WBF würde das Freihandelsabkommen die wirtschaftliche Attraktivität von Futtermitteln auf Sojabasis nicht erhöhen, da auf den Sojakuchen schon jetzt keine Zölle erhoben werden. Bei den aktuellen Einfuhren von Soja aus den Mercosur-Staaten handelt es sich zudem ausschliesslich um nicht gentechnisch veränderte Soja und sie erfüllen die von der Schweizer Branche festgelegten Nachhaltigkeitskriterien (Soja Netzwerk Schweiz).

Nachhaltige Produktion

Die Landwirtschaft in der Mercosur ist deutlich weniger nachhaltig als in der Schweiz (Regenwaldabholzung, gentechnisch veränderte Soja-Pflanzen, grosser Einsatz von Agrochemie in Monokulturen.)

Die möglichen Umweltauswirkungen des in der Substanz abgeschlossenen Freihandelsabkommens werden momentan im Rahmen einer externen Studie evaluiert. Die Resultate werden voraussichtlich im vierten Quartal 2020 publiziert. Zudem wurde im Juni 2019 eine Studie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zu den möglichen Umweltauswirkungen verschiedener theoretischer Marktöffnungsszenarien im Agrarbereich veröffentlicht, unter anderem auch ein Mercosur-Szenario. Diese Studie wurde in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) durchgeführt. Die Frage der Rechte der indigenen Bevölkerung war integraler Bestandteil der Freihandelsverhandlungen, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen über die nachhaltige Bewirtschaftung der Waldressourcen im Kapitel «Handel und nachhaltige Entwicklung». Diese Bestimmungen sehen gemäss dem Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unter anderem vor, dass die indigene Bevölkerung einer Bewirtschaftung der Wälder, auf die sie zur Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse angewiesen ist, vorgängig zustimmen muss.