Lumpy-Skin-Krankheit: FAQ
Was ist die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD)?
Lumpy-Skin-Krankheit (LSD, auch Dermatitis nodularis) ist eine hochansteckende und meldepflichtige virale Erkrankung, die vor allem Rinder betrifft. Bei von der Lumpy-Skin-Krankheit befallenen Tieren bilden sich in der Haut Knoten von 0,5 bis 5 cm Durchmesser. Die betroffenen Hautstellen sterben nach fünf bis sieben Wochen ab. Die Tiere zeigen ausserdem Symptome wie Fieber, Antriebslosigkeit, Appetitlosigkeit, Nasen- und Augenausfluss sowie vergrösserte Lymphknoten. Obwohl die Sterberate gering ist, kann die Krankheit zu grossem Tierleid und zu wirtschaftlichen Verlusten führen, die hauptsächlich durch Milchleistungsrückgang und Schäden an der Haut bedingt sind.
Wie wird LSD übertragen?
Das Virus wird vor allem von stechenden Insekten übertragen. Es befindet sich in den Hautveränderungen (Knoten), im Speichel, in den Augen- und Nasensekreten, in der Milch und im Samen von infizierten Tieren. Auch direkter Kontakt zwischen Tieren oder mit kontaminierten Gegenständen kann die Krankheit übertragen. Menschen können sich nicht anstecken.
Kann die Krankheit auf Menschen übertragen werden?
Nein. Sie ist weder auf Menschen übertragbar noch stellt der Verzehr von Produkten infizierter oder geimpfter Tiere ein Risiko für die Gesundheit dar.
(Quelle: Medienmitteilung des Bundes: 4. Juli 2025)
Ist die Krankheit in der Schweiz ausgebrochen?
Nein. Es gibt aktuell keine Fälle von Lumpy-Skin-Krankheit in der Schweiz. Da aber in Frankreich in Grenznähe Fälle aufgetreten sind, besteht eine Gefährdung für die Schweiz. Verschiedene Westschweizer Kantone liegen im Umkreis von 50 km der betroffenen französischen Betriebe. Die Schweizer Veterinärbehörden haben deshalb eine Überwachungszone eingerichtet. In der Überwachungszone werden alle empfänglichen Tiere gegen die Krankheit geimpft. Ziel ist es, einen Immunitätspuffer aufzubauen, um eine Ausbreitung der hochansteckenden Krankheit in der Schweiz möglichst zu verhindern. Die Überwachungszonen werden laufend dem aktuellen Seuchengeschehen angepasst.
Wie wird der Tierverkehr geregelt?
In der Überwachungszone ist der Tierverkehr stark eingeschränkt. Zudem werden Biosicherheitsmassnahmen empfohlen.
Welche Tiere sind betroffen?
Infizieren können sich Rinder, Büffel und Bisons.
Wie wird sichergestellt, dass keine Produkte von an LSD erkrankten Tieren in den Handel gelangen?
Alle Tiere werden einer Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterzogen, jedes Tier wird einzeln von den kantonalen Behörden zur Schlachtung freigegeben, wenn es gesund ist.
Darf Fleisch weiterhin konsumiert werden?
Ja, Fleisch kann weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr.
Dass Produkte von virustragenden Tieren in den Handel gelangen, kann nicht ausgeschlossen werden. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 28 Tagen und die Infektion kann somit lange unentdeckt bleiben. Labordiagnostisch kann man das Virus nur dann zuverlässig entdecken, wenn das Tier klinische Symptome zeigt. Wenn es keine klinischen Symptome zeigt, ist der Erregernachweis i.d.R. negativ.
Welche Sicherheitsmassnahmen gelten für Verkaufsstellen und den Endverbraucher?
Keine, die Krankheit ist für Menschen ungefährlich.
Welche Bekämpfungsstrategie verfolgen die Veterinärbehörden?
Um die Verbreitung zu verhindern, ist das Risiko einer Übertragung auf ein Minimum zu reduzieren. Aus diesem Grund wird empfohlen, Rinder so gut wie möglich vor stechenden Insekten zu schützen.
Die Lumpy-Skin-Krankheit ist eine hochansteckende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle umgehend dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden. (Quelle BLV)
In der Überwachungszone (50 km Radius um betroffenen Betrieb) ist sämtlicher Tierverkehr verboten, bzw. stark eingeschränkt. Das BLV hat angeordnet, dass alle empfänglichen Tiere in der Überwachungszone geimpft werden müssen. Ziel ist es, einen Immunitätspuffer aufzubauen. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass eine Impfzone von 50km in Kombination mit einer Beschränkung des Tierverkehrs die LSD wirksam eindämmen.
Ist die Impfung sinnvoll?
Ja, die Lumpy-Skin-Krankheit ist eine hochansteckende Tierseuche, deren Verbreitung immensen wirtschaftlichen Schaden anrichten kann. Für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sowie für das Tierwohl ist es von höchster Wichtigkeit, dass eine Ausbreitung der Seuche in der Schweiz verhindert wird.
Die Impfung aller empfänglichen Tiere in der Überwachungszone ist der einzige wirksame Weg dazu.
Wer bezahlt die Impfung?
Die Kosten für den Impfstoff werden vom Bund übernommen, die Kosten für die Verimpfung tragen die Kantone. Es entstehen keine direkten Kosten für die Tierhaltenden.
Mein Betrieb befindet sich ausserhalb der Impfzone, kann ich meine Tiere trotzdem impfen lassen?
Nein, eine freiwillige Impfung ausserhalb der Überwachungszone ist nicht sinnvoll und nicht möglich. Geimpfte Tiere unterliegen Einschränkungen im Tierverkehr und ihre Milch muss bis 14 Monate nach der Impfung pasteurisiert werden. Die Erfahrungen aus Südosteuropa belegen, dass der Impfgürtel von 50 km ausreichend ist, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen.
Welche Auswirkungen hat LSD auf den Fleischmarkt?
Die Krankheit befällt Rinder, Büffel und Bisons und verursacht wirtschaftliche Verluste, die hauptsächlich durch Milchleistungsrückgang und Schäden an der Haut bedingt sind. Bei von Lumpy Skin Disease befallenen Rindern bilden sich in der Haut Knoten von 0,5 bis 5 cm Durchmesser. Die betroffenen Hautstellen sterben nach fünf bis sieben Wochen ab. Es kann 4-6 Monate dauern bis sich die Läsionen zurückbilden, bleibende Hautschäden sind bei klinischen Fällen unvermeidbar. In Schutz- und Überwachungszonen sind vorübergehende regionale Handelseinschränkungen zu erwarten.
Konsumentinnen und Konsumenten können Fleisch weiterhin bedenkenlos konsumieren, denn für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Mit welchen konkreten Einschränkungen auf einen Haltungsbetrieb muss bei einem Ausbruch in der Nachbarschaft gerechnet werden?
Oberstes Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Deshalb werden bei einem Ausbruch um den verseuchten Bestand Schutz- und Überwachungszonen (20, bzw. 50 km) eingerichtet. Dort muss mit Einschränkungen des Tierverkehrs und mit Einschränkungen für tierische Produkte und Nebenprodukte gerechnet werden.
In der Schutz- und Überwachungszone müssen alle empfänglichen Tiere geimpft werden.
Rückkehr von der Sömmerung aus den Impfzonen gegen LSD
In den kommenden Wochen kehren die gesömmerten Tiere in ihre Heimbetriebe zurück. Infolge des Ausbruchs der Lumpy Skin Disease (LSD) in Frankreich sind für die Tiere aus den Impfzonen besondere Regeln zu beachten.
Dazu ist das Entscheidschema zu beachten.
Wichtig ist auch, dass sich der Heimbetrieb auf die Rückkehr der Tiere vorbereitet.
- Der Betrieb wird für 28 Tage gesperrt (einfache Sperre 1. Grades) und wird am Ende dieser Frist vom Veterinärdienst des Kantons auf Symptome von LSD untersucht.
- Wegen der zu erwartenden Sperre kann es sinnvoll sein, Tränker oder andere Tiere, die verkauft werden sollen rechtzeitig zu verkaufen, bevor die Tiere aus der regulierten Zone zurückkommen.
- Zielbetriebe müssen Massnahmen zum Schutz der Tiere gegen die krankheitsübertragenden Insekten vornehmen (siehe Empfehlungen BLV).
- Sollte es notwendig sein, aus dem gesperrten Betrieb Tiere zu schlachten, ist das nur mit Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes und mit direktem Transport in den Schlachtbetrieb möglich.
- Die Schlachtung ist mindestens 2 Tage im Voraus dem Schlachtbetrieb anzumelden.
Tiere aus der Impfzone dürfen mit Genehmigung des Amtstierarztes und mit Anmeldung beim Schlachtbetrieb (2 Tage vor der Schlachtung) direkt in den Schlachtbetrieb verbracht werden. Um das Risiko der Seuchenverschleppung zu minimieren und die Schutzmassnahmen wie Betriebssperre und Insektenbekämpfung zu umgehen, ist eine direkte Schlachtung wo möglich in Betracht zu ziehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Lumpy-Skin-Krankheit (Dermatitis nodularis)