Covid-19: Informationen zur Lage im Schweizer Fleischmarkt

Die Auswirkungen der Coronakrise sind äusserst einschneidend und haben auch grosse Auswirkungen auf alle Marktpartner der Fleischwirtschaft.

August 2021

Rückblick

29. Mai 2020

Weitere Öffnungen der Gastronomie, aber auch der Grenzen

Das anhaltend schöne Wetter und die Feiertage bescheren der Fleischindustrie viel Arbeit und den Produzenten wieder eine stabile Marktlage. Im Monat April wurde im Detailhandel 40 % mehr Rindfleisch verbraucht als vor einem Jahr. Auch die Menge der Wurstwaren, die über den Detailhandel abgesetzt wurden, waren um ein Drittel höher. Hackfleisch, Bratwurst und Cervelat waren die Gewinner.
Seit dem 11. Mai können nun auch Schlachtviehmärkte unter strengen Auflagen wieder stattfinden. Das erwartete grosse Angebot ist bisher allerdings ausgeblieben und um die aufgeführten Tiere wurde regelrecht gekämpft. Auch wenn erst 50 % der Plätze in den Restaurants genutzt werden können, nimmt die Nachfrage im der Ausser-Haus-Konsum wieder zu. Seit Mitte Mai liegen die Kuh- und Bankviehpreise wieder über dem Niveau von vor der Corona-Krise. Da nicht genügend Rindvieh zur Verfügung steht, um die wachsende Nachfrage zu befriedigen, sind bereits wieder Importe nötig, um den Markt zu versorgen.

Der Verbrauch beim Rind-, Lamm- und Schweinefleisch ist erfreulich. Sowohl die Grossverteiler als auch die gewerblichen Metzgereien und nun auch immer mehr die Gastronomiebetriebe können die Kundenwünsche ohne Einschränkung befriedigen und die Produzenten lösen gute Preise für ihre Tiere. Wenn nun aber die Grenzen wieder geöffnet werden, die Gastronomie- und Take-Away-Betriebe wieder zum Normalbetrieb zurückkehren können, wird sich auch die Nachfrage wieder verändern. Damit trotzdem vorwiegend Schweizer Fleisch in die Einkaufskörbe gelangt, gilt es die erlangte Wertschätzung und Anerkennung aus der Krise hoch zu halten und auf allen Stufen der Wertschöpfungskette, das zu produzieren und anzubieten was am Markt gewünscht ist, zu einem Preis, den der Kunde auch bereit ist zu zahlen.

 

01. Mai 2020

Die Massnahmen zeigen Wirkung und mit der bevorstehenden Wiedereröffnung der Gastronomie stabilisiert sich der Fleischmarkt weiter

Die Fleischbranche kann erfreut feststellen, dass die getroffenen Massnahmen Wirkung gezeigt haben. Im Gegensatz zu andern Ländern hat sie es gemeinsam und mit Hilfe eines Notkredites des Bundes geschafft, dass der Fleischmarkt wieder stabil ist. Weder sanken die Produzentenpreise ins bodenlose, noch kam es zu Versorgungsengpässen im Detailhandel.

Die Lage beim Grossvieh wird sich weiter verbessern, wenn die öffentlichen Schlachtviehmärkte ab dem 11. Mai 2020, zwar unter strengen Schutzbestimmungen, wieder durchgeführt werden können. Die IG öffentliche Märkte hat zusammen mit Proviande ein Schutzkonzept erarbeitet, verantwortlich für das Einhalten der Schutzbestimmungen sind die Organisatoren der einzelnen Märkte. Über diesen Kanal können nun auch wieder schlachtreife Tiere in den Handel gebracht werden.

Dass das Angebot insbesondere an Kühen und auch an Banktieren nun wieder wächst, ist dringend nötig. Die Verarbeiter melden so grossen Bedarf, dass der Verwaltungsrat von Proviande am 1. Mai 2020 bereits die Auslagerung des eingefrorenen Rindfleisches beschliessen konnte. Die Nachfrage dürfte weiter steigen, wenn die Gastronomiebetriebe wieder ihre Türen öffnen können. Schlachtreife Tiere sollen nun also nicht mehr in den Ställen zurückgehalten werden.

Einzig für Kälber und Gitzi muss der Markt noch entlastet werden. Fleisch von diesen Tieren kann weiterhin mit Finanzbeihilfe eingefroren werden.

 

20. April 2020

Stabilisierung des Fleischmarktes

Abgesehen vom Kalbfleischmarkt konnte sich der Fleischmarkt in der letzten Woche weiter stabilisieren.

Die Marktentlastungsmassnahmen beim Grossvieh scheinen Wirkung zu zeigen, die Nachfrage nach Schlachtkühen zieht wieder leicht an. Bei den Kälbern ist die Lage immer noch angespannt, so dass eine weitere Preiskorrektur gemacht werden musste. Es besteht weiter Handlungsbedarf im Kälbermarkt. Die Situation für Lieferanten des Gastrokanals ist unverändert. Die weitere Entwicklung ist davon abhängig, wann die Gastronomiebetriebe wieder öffnen können.

Noch sind die Schlachtviehmärkte abgesagt, sie dürften aber aus heutiger Sicht mit den Wochenmärkten ab 11. Mai wieder durchgeführt werden. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept, verantwortlich für die Freigabe ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

In der Fleischverarbeitung und im Detailhandel wird mit Hochdruck gearbeitet für die Versorgung der Bevölkerung. Am 17.04.2020 wurde eine Globalbewilligung für die Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit für SFF-Mitglieder verabschiedet. Das zeigt welch wichtige Rolle eine funktionierende Fleischbranche spielt für die Versorgung der Bevölkerung und bringt eine gewisse Wertschätzung der Branche gegenüber zum Ausdruck.

Globalbewilligung für die Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (gemäss Art. 9 Abs. 4 ArG) (PDF, 237 kB, 17.04.2020). Um den Arbeitszuwachs aufgrund COVID-19 Pandemie zu bewältigen, wird die wöchentliche Höchstarbeitszeit in den betroffenen Betrieben bis am 30. Juni 2020 um 4 Stunden verlängert.

 

3. April 2020

Massnahmen zur Stabilisierung des Fleischmarktes

Um einen Preiseinbruch auf den Märkten mit Folgen für die gesamte Wertschöpfungskette möglichst zu verhindern, unterstützt der Bund die Fleischbranche zur Entlastung des Marktes u. a. mit einem Nachtragskredit über 3 Millionen Franken für Marktentlastungsaktionen beim Fleisch. Der Verwaltungsrat von Proviande beschloss entsprechende Massnahmen für Ziegenfleisch, sowie für Teilstücke vom Kalb und vom Rind, deren Nachfrage durch die Schliessung des Absatzmarktes Gastronomie stark reduziert ist.

Je länger die Schweiz sich im Ausnahmezustand befindet, umso wichtiger wird die Stabilisierung der Märkte. Nachfrageeinbrüche sind auf dem Fleischmarkt feststellbar, insbesondere als Folge der Schliessung der Gastronomie. Der Bundesrat hat deshalb im Eilverfahren diskutiert, in welcher Art und Weise der Bund die Fleischbranche unterstützen kann. Am 1. April 2020 beschloss der Bundesrat im Rahmen der Covid -19-Verordnung Landwirtschaft (LWV-Covid) diverse Massnahmen zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen im Landwirtschaftsbereich (siehe BR - Coronavirus: Abfederung wirtschaftlicher Folgen im Landwirtschaftsbereich).

Bereits am 25. März 2020 wurden die laufenden Einfuhrperioden für Rind-, Lamm-, Pferde- und Geflügelfleisch verlängert. Mit Beschluss vom 3. April 2020 wurde die Einfuhrperiode für Rindfleisch um weitere vier Wochen bis zum 6. Juni 2020 verlängert. Damit wird den Importeuren, die nun freiwillig auf bereits ersteigerte Importe verzichten, kein finanzieller Schaden erwachsen. Ausserdem werden sie mit längeren Zahlungsfristen für die Zuschlagspreise der ersteigerten Kontingentsanteile entlastet. Ein über Notrecht verfügter Importstopp für diese Perioden ist weder möglich noch sinnvoll. Die Importmöglichkeiten zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung müssen gewährleistet bleiben. Um kurzfristig auf Engpässe in der Versorgung der Bevölkerung reagieren zu können, werden die Importmöglichkeiten zusätzlich flexibilisiert. So können per LWV-Covid nun auch für Rind- und Schweinefleisch zweite Einfuhrmengen festgelegt werden und die Importperioden dürfen sich für alle Fleischkategorien bis auf weiteres überschneiden.

Für Marktentlastungsmassnahmen zur Stabilisierung des Fleischmarktes stellt der Bund zusätzlich zu den ordentlichen Beihilfen Viehwirtschaft von Fr. 3,1 Mio. weitere Fr. 3 Mio. zur Verfügung. In erster Linie geht es darum, den Markt dort zu stabilisieren, wo der Absatz für den Gastrokanal eingebrochen ist. Insbesondere Kalbfleisch, Edelstücke vom Rind sowie Ziegenfleisch werden grossenteils über Restaurants verkauft. Eine kurzfristige Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion ist nicht möglich, weshalb eine Marktentlastung angezeigt ist.

Im Rahmen der LWV-Covid wurde die Schlachtviehverordnung dahingehend angepasst, als dass auch das freiwillige Einfrieren von Ziegenfleisch mit Beiträgen finanziert werden kann  (Anpassung des Art 13, Abs. 1 der SVV).

Der Verwaltungsrat von Proviande beschloss an seiner ordentlichen Sitzung vom 3. April 2020, welche per Videokonferenz durchgeführt wurde, die zur Verfügung stehenden Mittel von 3,9 Mio. Franken (2,2 Mio. Franken sind für die bereits per 11.03.2020 beschlossene Einlagerung von Kalbfleisch schon beansprucht) möglichst effizient und umsichtig einzusetzen und je nach Entwicklung der Marktlage wieder neu über den Einsatz der dann noch verbleibenden Mittel zu befinden.

Beschlossen wurden folgende Marktentlastungsmassnahmen

  • Einlagerung von Ziegenfleisch vom ganzen Tier (150'000 Franken)
  • Einlagerung von Kalbfleisch (zusätzlich 1,55 Mio  Franken)
  • Einlagerung bzw. Einsalzung von Fleisch vom Hinterviertel von Grossvieh (2,2 Mio Franken)

Die detaillierten Bestimmungen für die beschlossenen Marktentlastungsmassnahmen sind aufgeschaltet unter proviande.ch/marktdaten

 

25. März 2020

Aktuelle Lage im Fleischmarkt

Die Auswirkungen der Coronakrise sind äusserst einschneidend und haben auch grosse Auswirkungen auf alle Marktpartner der Fleischwirtschaft. Der Verwaltungsrat von Proviande hat diverse Massnahmen beschlossen, um die Stabilität im Fleischmarkt zu erhalten und die Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch aus der Schweizer Produktion sicherzustellen. Die Produzenten sind aufgerufen, sich mit dem Angebot zurückzuhalten, Verarbeiter und der Handel sind aufgerufen, die Importe für die nächsten Wochen auszusetzen und Proviande beantragt beim Bundesrat die Unterstützung von Massnahmen zur Marktentlastung während dieser ausserordentlichen Marktlage.

 

23. März 2020

 

Lagebeurteilung der Branche

Momentan herrscht eine grosse Verunsicherung und es ergibt sich (noch) kein einheitliches Bild. Je nachdem, auf welchen Absatzkanal Unternehmen ausgerichtet sind, fallen die Einschätzungen zur Marktentwicklung sehr unterschiedlich aus.

Informationen der Bundesstellen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Das BLV beantwortet Fragen zu den Folgen der ausserordentlichen Situation wegen des Coronavirus für den Veterinärbereich auf seiner Webseite.

Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)

Fragen und Antworten für die Landwirtschaft sind auf der Webseite des BLW aufgeschaltet

Informationen des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV)

Fragen und Antworten rund um die Landwirtschaft sind auf der Webseite www.sbv-usp.ch/de/coronavirus-und-landwirtschaft/ zu finden.

Informationen des Schweizer Fleischfachverbandes (SFF)

Der SFF macht auf das Verhalten im Umgang mit dem neuen Coronavirus aufmerksam: https://m.sff.ch/de/aktuelles/meldungen/2020-03-16-Verhaltensempfehlung.php