Um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, müssen alle Bewegungen eines Tieres von der Geburt bis zur Schlachtung an die Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden. Seit Anfang 2020 gilt auch für Schaf- und Ziegenhalter die Registrierungspflicht für ihre Tiere. Als Motivation für korrekte Meldungen werden, wie bei den Tieren der Rindviehgattung, den Haltern und dem Schlachtbetrieb Beiträge ausbezahlt. Der Produzent erhält CHF 4.50 für die Geburtsmeldung und der Schlachtbetrieb für jedes geschlachtete Tier CHF 4.50 Entsorgungsbeitrag, sofern die Tiergeschichte lückenlos und korrekt ist. Im Einführungsjahr 2020 blieben fehlerhafte Tiergeschichten noch ohne finanzielle Konsequenzen.
Ab 1. Januar 2021 werden jedoch für die Auszahlung der Entsorgungsbeiträge an die Schlachtbetriebe, genau wie beim Rindvieh, vollständige und korrekte Tiergeschichten vorausgesetzt.