Suisse Garantie neu auch für Tierfutter

14. Januar 2021
Der Geltungsbereich von Suisse Garantie bei Fleischprodukten wird erweitert auf Gelatine und Kollagen, Speiseöle und Fette tierischer Herkunft sowie Produkte zur Tiernahrung. Damit können im Sinne der Vollverwertung auch die wertvollen Schlachtnebenprodukte aus Schweizer Produktion ausgelobt werden.

Der Vorstand der Agro-Marketing Suisse (AMS) hat an seiner Sitzung vom 2. November 2020 eine aktualisierte Fassung des Dachreglements für die Garantiemarke Suisse Garantie genehmigt. Basierend darauf sowie aufgrund von Weiterentwicklungen in der Branche wurde auch das «Suisse Garantie Branchenreglement Fleisch» aktualisiert.

Als wichtigste Anpassung wurde der Geltungsbereich erweitert. Das Branchenreglement gilt neu auch für Speiseöle und -fette tierischer Herkunft und daraus hergestellte Erzeugnisse gemäss Kapitel 9 der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH,SR 817.022.108).

Ebenfalls dürfen seit dem 1. Januar 2021 Produkte zur Tiernahrung, welche gemäss Kapitel 1 der Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (FMV, 916.307) mit Fleisch und/oder weiteren gesetzlich zugelassenen Komponenten von Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung, von Geflügel und von Kaninchen hergestellt werden mit Suisse Garantie ausgezeichnet werden.

Neu gilt als Anforderung für QM Schweizer Fleisch und damit auch für die Auszeichnung mit Suisse Garantie, dass in der Schweiz verkaufte und eingesetzte Samendosen nicht von Klonen oder Tieren mit einem Klon in der zweiten Generation der Abstammung stammen dürfen. Genetikanbieter müssen die Einhaltung dieser Regelung bestätigen.

Die Fleischbranche möchte Suisse Garantie als Garantiemarke für die Schweizer Herkunft von Fleisch stärken und hält in ihrem Branchenreglement fest, dass Tiere der Rindergattung in einem Schlachthaus geschlachtet werden sollen, welches am Programm DNA-Herkunfts-Check von Proviande teilnimmt und eine DNA-Beprobung der Schlachtkörper durchführt. Der Zeitpunkt für den Erlass als verpflichtende Bestimmung ist noch nicht festgelegt.

Als Adaption an die neuesten technischen Entwicklungen können die Suisse Garantie-tauglichen Tiere beim Verkauf anstatt von einer Produzentenetikette neu von entsprechenden elektronischen Dokumenten begleitet werden. Diese werden den Produzenten von den Inhabern der zugelassenen QS-Programme zur Verfügung gestellt.

Das seit dem 1. Januar 2021 gültige Branchenreglement steht auf der Webseite von Proviande unter Services /Suisse Garantie zum Download zur Verfügung.

Pius Nietlispach

Verantwortlicher Suisse Garantie Proviande

+41 31 3094134

pius.nietlispach@proviande.ch

Urs Schneider

Präsident AMS Agro-Marketing Suisse

+41 79 4389717

urs.schneider@sbv-usp.ch