Neue Deklarationspflichten für tierische Lebensmittel: Schweizer Fleisch erfüllt die Anforderungen des BLV bereits heute
Schweizer Fleisch erfüllt die beschriebenen Anforderungen bereits heute, dementsprechend gelten die neuen Deklarationsvorgaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ausschliesslich für importierte Produkte. In der Schweiz sind u.a. Praktiken wie das Enthornen ohne Schmerzausschaltung, das betäubungslose Kupieren von Schwänzen oder Schnäbeln sowie die Stopfmast per Tierschutzgesetzgebung seit Jahren verboten. Wer Fleisch mit Schweizer Herkunftskennzeichnung kauft, entscheidet sich automatisch für eine tierfreundliche Produktion – ganz ohne zusätzliche Hinweise auf der Verpackung.
Konsumentenschutz durch klare Herkunft
Proviande begrüsst sämtliche Massnahmen, die zu mehr Transparenz im Lebensmittelmarkt beitragen. Gleichzeitig gilt es klarzustellen: Für Schweizer Fleisch braucht es keine neue Deklaration – das Schweizer Kreuz steht bereits heute für besonders strenge Anforderungen, deren Einhaltung entlang der gesamten Wertschöpfungskette kontrolliert wird.
Heinrich Bucher, Direktor von Proviande: „Dass künftig im Handel wie auch in der Gastronomie angegeben werden muss, wenn Fleisch unter Bedingungen produziert wurde, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist ein nachvollziehbarer Schritt. Konsumentinnen und Konsumenten dürfen gleichzeitig wissen: Wer Schweizer Fleisch kauft, entscheidet sich in jedem Fall für hohe Tierschutz- und Qualitätsstandards.“