Erweiterte Massnahmen zur Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Rindern und Kühen

25. November 2019
Die Branchenlösung zur Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Rindern und Kühen von 2017 brachte zwar einen gewissen Erfolg, die Resultate müssen aber verbessert werden. Ab Januar 2020 werden deshalb zusätzliche Massnahmen eingeführt, unter anderem eine Gebühr von Fr. 100.- pro Schlachtung eines trächtigen Tieres ohne ausreichende Begründung.

Die Schlachtung trächtiger Rinder und Kühe ist in der Schweiz und im Ausland nach wie vor ein viel diskutiertes Thema. Aufgrund einer vom BLV durchgeführten Befragung erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Proviande 2017 eine Branchenlösung mit entsprechender Fachinformation. Die darin enthaltenen Massnahmen sollten die Viehalter dazu verpflichten, ihre Kühe und Rinder vor dem Verkauf auf Trächtigkeit untersuchen zu lassen, um bereits den Transport solcher Tiere in die Schlachthöfe zu vermeiden, weil jedes dort angelieferte Tier auch geschlachtet werden muss. 

Die Branchenlösung 2017

Im Zentrum der Vereinbarung steht die Pflicht des Halters, bei Rindern ab einem Alter von 18 Monaten und bei Kühen, welche vor mehr als fünf Monaten letztmals gekalbt haben, beim Verstellen der Tiere den Trächtigkeitsstatus auf dem Begleitdokument zu deklarieren.

Die Fachinformation

  • schreibt zudem vor, dass trächtige Tiere nur in nicht vermeidbaren Ausnahmesituationen und Notfällen (Unfall, unheilbare Krankheit) geschlachtet werden dürfen, 
  • definiert die Verantwortung der Tierhalter, Transporteure, Händler und Schlachtbetriebe,
  • umfasst eine Reihe von Massnahmen sowie Dokumentationsvorschriften beim Verstellen von Tieren. 

Resultate müssen verbessert werden

Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre haben gezeigt, dass die Branchenlösung in der bisherigen Form nicht genügend zu einer Verbesserung der Situation beigetragen und damit nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat. Die Fachinformation wurde deshalb überarbeitet und entsprechend ergänzt.

Das wird neu

  • Obschon die Tierhalter bereits heute die Möglichkeit haben, eine Trächtigkeit zu deklarieren, muss dies bei Rindern ab einem Alter von 18 Monaten und bei Kühen, die vor mehr als fünf Monaten letztmals gekalbt haben, auf dem Begleitdokument für Klauentiere nun zwingend angezeigt werden. Dazu wird das Begleitdokument angepasst.
  • Bei unbegründeten Schlachtungen von trächtigen Kühen und Rindern werden dem Lieferanten pro Tier Fr. 100.- in Abzug gebracht.

Die überarbeitete Fachinformation unterstützt die Tierhalter bei der Wahrnehmung ihrer ethischen Verantwortung zum Wohl und Schutz von Kühen und Jungtieren. Dadurch leistet sie auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des guten Images der Schweizer Rindfleischproduktion.

Peter Schneider

Leiter Geschäftsbereich Klassifizierung & Märkte

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