Anpassung der Altersgrenzen bei Munis und Ochsen

12. Februar 2026
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) passt auf Antrag von Proviande die Verordnung über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung an. Die Änderungen betreffen ausschliesslich einzelne Schlacht- und Masttierkategorien beim Rindvieh und treten per 1. März 2026 in Kraft.

Mit der Anpassung der Verordnung des BLW über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung (EKV-BLW, SR 916.341.22) werden die Altersgrenzen bei ausgewählten Rindvieh-Kategorien präzisiert. Die Änderungen gehen auf einen Antrag von Proviande zurück und basieren auf den Erfahrungen aus der Praxis nach dem Systemwechsel in der Altersbestimmung per 1. Januar 2025. Seither erfolgt die Einteilung der Schlachttierkategorien nicht mehr anhand der Anzahl Schaufeln, sondern gestützt auf das kalendarische Alter.

Praxisbasierte Präzisierung nach Systemwechsel

Der Systemwechsel in der Altersbestimmung bei Rindvieh und Schafen hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Rückmeldungen aus einzelnen Produktionsrichtungen, insbesondere aus der extensiven Rindviehmast und der Weidemast, zeigten jedoch, dass die bestehenden Altersgrenzen bei gewissen Kategorien zu eng gefasst waren. Die Kommission Märkte und Handelsusanzen von Proviande hat die Situation nach mehreren Monaten Anwendung erneut beurteilt und in Abstimmung mit den Marktpartnern Anpassungsbedarf festgestellt.

Anpassung der Altersgrenzen bei Munis und Ochsen

Die Änderungen beschränken sich auf die Schlacht- und Masttierkategorien von Munis und Ochsen. Bei den übrigen Rindviehkategorien sowie bei den Schafen sind keine Anpassungen notwendig.

 

Änderungen per 1. März 2026 (EKV-BLW, SR 916.341.22)

Kategorie bisherKategorie NEUAbkürzung
Stiere (Munis) 241-540 TageStiere (Munis) 241-600 TageMT
Stiere (Munis) älter als 540 Tage 
und Ochsen älter als 730 Tage
Stiere (Munis) älter als 600 TageMA
Ochsen 241-730 TageOchsen älter als 240 TageOB

Parallel dazu werden die Handelsusanzen auf der Proviande-Wochenpreistabelle angepasst, indem Ochsen älter als 840 Tage in Zukunft zum Kuhpreis abgerechnet werden.

Einordnung der Änderungen

Mit der Anpassung wird den Produktionsrealitäten insbesondere in der extensiven Rindfleischproduktion Rechnung getragen. Die bisherige obere Altersgrenze für die Kategorie Munis MT erwies sich als zu tief, während der Altersbereich für Ochsen OB die Bedürfnisse der Weidemast zu wenig berücksichtigte. Zudem wird mit der Anpassung der Handels­usanzen dem Umstand Rechnung getragen, dass die Fleischqualität von älteren Ochsen eher jener von Kühen entspricht als jener von älteren Munis.

Die Anpassung der EKV-BLW schafft damit eine präzisere und praxisnähere Kategorisierung, ohne den bestehenden Systemwechsel grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie tritt per 1. März 2026 in Kraft.

Stefan Muster
Leiter Geschäftsbereich Klassifizierung & Märkte
medien@proviande.ch