Anpassung der Altersgrenzen bei Munis und Ochsen
Mit der Anpassung der Verordnung des BLW über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung (EKV-BLW, SR 916.341.22) werden die Altersgrenzen bei ausgewählten Rindvieh-Kategorien präzisiert. Die Änderungen gehen auf einen Antrag von Proviande zurück und basieren auf den Erfahrungen aus der Praxis nach dem Systemwechsel in der Altersbestimmung per 1. Januar 2025. Seither erfolgt die Einteilung der Schlachttierkategorien nicht mehr anhand der Anzahl Schaufeln, sondern gestützt auf das kalendarische Alter.
Praxisbasierte Präzisierung nach Systemwechsel
Der Systemwechsel in der Altersbestimmung bei Rindvieh und Schafen hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Rückmeldungen aus einzelnen Produktionsrichtungen, insbesondere aus der extensiven Rindviehmast und der Weidemast, zeigten jedoch, dass die bestehenden Altersgrenzen bei gewissen Kategorien zu eng gefasst waren. Die Kommission Märkte und Handelsusanzen von Proviande hat die Situation nach mehreren Monaten Anwendung erneut beurteilt und in Abstimmung mit den Marktpartnern Anpassungsbedarf festgestellt.
Anpassung der Altersgrenzen bei Munis und Ochsen
Die Änderungen beschränken sich auf die Schlacht- und Masttierkategorien von Munis und Ochsen. Bei den übrigen Rindviehkategorien sowie bei den Schafen sind keine Anpassungen notwendig.
Änderungen per 1. März 2026 (EKV-BLW, SR 916.341.22)
| Kategorie bisher | Kategorie NEU | Abkürzung |
|---|---|---|
| Stiere (Munis) 241-540 Tage | Stiere (Munis) 241-600 Tage | MT |
| Stiere (Munis) älter als 540 Tage und Ochsen älter als 730 Tage | Stiere (Munis) älter als 600 Tage | MA |
| Ochsen 241-730 Tage | Ochsen älter als 240 Tage | OB |
Parallel dazu werden die Handelsusanzen auf der Proviande-Wochenpreistabelle angepasst, indem Ochsen älter als 840 Tage in Zukunft zum Kuhpreis abgerechnet werden.
Einordnung der Änderungen
Mit der Anpassung wird den Produktionsrealitäten insbesondere in der extensiven Rindfleischproduktion Rechnung getragen. Die bisherige obere Altersgrenze für die Kategorie Munis MT erwies sich als zu tief, während der Altersbereich für Ochsen OB die Bedürfnisse der Weidemast zu wenig berücksichtigte. Zudem wird mit der Anpassung der Handelsusanzen dem Umstand Rechnung getragen, dass die Fleischqualität von älteren Ochsen eher jener von Kühen entspricht als jener von älteren Munis.
Die Anpassung der EKV-BLW schafft damit eine präzisere und praxisnähere Kategorisierung, ohne den bestehenden Systemwechsel grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie tritt per 1. März 2026 in Kraft.